AGB
Dunkel Consulting
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Leistungen von Dunkel Consulting
3. Leistungen des Kunden
4. Vergütung
5. Abrechnung, Fälligkeit und Verzug
6. Mängelansprüche / Leistungsverhinderung
7. Kündigung
8. Haftung
9. Verschwiegenheitspflicht
10. Kandidatenunterlagen / Einstellung durch Dritte
11. Höhere Gewalt
12. Schlussbestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dunkel Consulting und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), (beide nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt), unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Etwaig abweichende Vereinbarungen zwischen der Dunkel Consulting und dem Kunden gelten nur insoweit, als sie von Dunkel Consulting und dem Kunden als Teil der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn Dunkel Consulting diesen nicht widersprechen sollte. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
2. Leistungen von Dunkel Consulting
Leistungen von Dunkel Consulting im Sinne dieser AGB sind:
2.1 Der Nachweis oder die Vermittlung eines durch Dunkel Consulting vorgestellten Kandidaten zur Anstellung als Arbeitnehmer.
2.2 Dienstleistungen, insbesondere die Suche, Vorauswahl und Vorprüfung von geeigneten Kandidaten.
2.3 Sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen.
3. Leistungen des Kunden
3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Dunkel Consulting sämtliche für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
3.2 Sofern Dunkel Consulting dem Kunden einen Kandidaten nachweist, vorstellt oder vermittelt, der dem Kunden bereits zuvor nachweislich bekannt war und der Kunde bereits mit dem Kandidaten in einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung stand, ist der Kunde verpflichtet, diesen Umstand Dunkel Consulting unverzüglich schriftlich anzuzeigen und entsprechende Nachweise zu erbringen. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, so steht Dunkel Consulting die unter nachstehender Ziffer 4 aufgeführte Vergütung zu.
3.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen sowie der Eignung eines durch Dunkel Consulting nachgewiesen, vorgestellten und vermittelten Kandidaten und wird sich von den entsprechenden Qualifikationen sowie der Eignung des Kandidaten selbst bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen.
3.4 Der Kunde hat Dunkel Consulting vorher schriftlich darüber zu informieren, wenn der von Dunkel Consulting nachgewiesene, vorgestellte oder vermittelte Kandidat beim Kunden in einer besonderen Vertrauensstellung, insbesondere bei verantwortlichem Umgang mit Geld und/oder Wertsachen, eingesetzt werden soll.
3.5 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für etwaig erforderliche Arbeitserlaubnisse und sonstige Erlaubnisse.
4. Vergütung
4.1 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Übernahme von Leistungen durch Dunkel Consulting bestimmt sich nach den im jeweiligen Auftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen.
4.2 Sollte zwischen dem Kunden und Dunkel Consulting eine Vergütung gem. vorstehender Ziffer 4.1 nicht gesondert vereinbart worden sein und stellt der Kunde einen von Dunkel Consulting nachgewiesenen, vorgestellten oder vermittelten Kandidaten ein, steht Dunkel Consulting ein Honorar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung zu: Das Honorar für eine Festeinstellung beträgt 25,5% des ersten Bruttojahresgehaltes des eingestellten Kandidaten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehaltes werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt, insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen, werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt, Sachleistungen mit ihrem geldwerten Vorteil.
4.3 Der Anspruch auf das Honorar entsteht, wenn eine Anstellung beim Kunden innerhalb von 12 Monaten, je nachdem, welches der nachfolgenden Ereignisse zuerst eintritt:
- nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Kandidaten
- nach dem ersten Vorstellungstermin oder
- nach der sonstigen Herstellung eines ersten Kontaktes erfolgt.
Das Honorar wird bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Vertrages oder spätestens bei Beginn der tatsächlichen Beschäftigung, binnen 5 Werktagen fällig. Der Kunde hat Dunkel Consulting unverzüglich nach Vertragsschluss bzw. nach Einstellung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass er einen von Dunkel Consulting nachgewiesenen, vorgestellten oder vermittelten Kandidaten als Arbeitnehmer eingestellt hat und Dunkel Consulting jeweils unverzüglich über das Bruttojahresgehaltes (einschließlich der Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung nebst Nebenkosten, wie Fahrtgeld und Vergütungsabsprachen etc.) durch Übersendung entsprechender schriftlicher Nachweise zu informieren. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde den vorgestellten Kandidaten anspricht oder sich der Kandidat selbst beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewerben sollte. Der Vergütungsanspruch von Dunkel Consulting besteht ferner auch unabhängig davon, in welcher Position der von Dunkel Consulting vorgestellte Kandidat beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird, insbesondere auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird, als für die er ursprünglich von Dunkel Consulting vorgeschlagen wurde.
5. Abrechnung, Fälligkeit und Verzug
5.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt
- bei einer Festanstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Kandidaten
- bei Anzeigen in Print- und/oder Onlinemedien zum Zeitpunkt der Schaltung/Einstellung,
- bei sonstigen Leistungen bei entsprechendem Vertragsschluss.
5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist Dunkel Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich und einsehbar. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von Dunkel Consulting bleibt hiervon ausdrücklich unberührt.
6. Mängelansprüche / Leistungsverhinderung
6.1 Die Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel der Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat
Mängelansprüche unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich gegenüber Dunkel Consulting geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung.
6.2 Handelt es sich bei der von Dunkel Consulting zu erbringenden Leistung um eine Werkleistung, die in jedem Falle als eine solche in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich zu bezeichnen und zu vereinbaren ist, so hat der Kunde im Falle etwaiger Mängel einen Anspruch auf Nacherfüllung. Nach fehlgeschlagener Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Kunde hat Mängelansprüche unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich gegenüber Dunkel Consulting geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Werkleistung. Kann Dunkel Consulting die für den Kunden übernommenen Leistungen aufgrund von Umständen ganz oder teilweise nicht erbringen, die Dunkel Consulting nicht zu vertreten hat, hat Dunkel Consulting das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz trifft Dunkel Consulting in diesem Falle jedoch ausdrücklich nicht.
7. Kündigung
7.1 Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt.
7.2 Dunkel Consulting ist zudem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
- der Kunde zahlungsunfähig ist
- über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird
- der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet
- der Kunde sich in Annahmeverzug mit den Leistungen von Dunkel Consulting befindet
- der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
7.3 Im Falle der Kündigung ist Dunkel Consulting berechtigt, die Erbringung etwaig geschuldeter Tätigkeiten einzustellen.
8. Haftung
8.1 Dunkel Consulting haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
8.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
8.3 Dunkel Consulting übernimmt keine Garantie für die Eignung der nachgewiesenen, vorgestellten oder vermittelten Kandidaten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die final dem Kunden gemäß Ziffer 3.3. obliegt.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
9. Verschwiegenheitspflicht
9.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen.
9.2 Die von Dunkel Consulting vorgestellten Kandidaten werden vertraglich zur Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge des Kunden sowie zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß DSGVO verpflichtet.
10. Kandidatenunterlagen / Einstellung durch Dritte
10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Dunkel Consulting, Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über die von Dunkel Consulting nachgewiesenen, vorgestellten oder vermittelten Kandidaten an Dritte weiterzugeben oder diese Personen Dritten zum Zwecke der Beauftragung und/oder Einstellung entsprechend vorzustellen. „Dritter“ im Sinne dieser Ziffer 11 ist jede andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als der Kunde, einschließlich der mit dem Kunden nach §15 AktG verbundenen Unternehmen.
10.2 Falls der Kunde einen Kandidaten, der ihm ursprünglich durch Dunkel Consulting nachgewiesen, vorgestellt oder vermittelt wurde, dennoch einem Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Dunkel Consulting zum Zwecke der Beauftragung und/oder Einstellung vorstellt oder sonst bekannt macht, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 verpflichtet. Zudem ist der Kunde für diesen Fall unter entsprechender Anwendung von Ziffer 4 zur Zahlung des Honorars verpflichtet, sofern dieser Kandidat oder von dem Dritten eingestellt oder in sonstiger Form unter Vertrag genommen wird. Die sonstigen, die Dunkel Consulting zustehenden Rechte, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadenersatz anzurechnen.
11. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Dunkel Consulting liegende und von Dunkel Consulting nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, entbinden Dunkel Consulting für ihre Dauer von der Pflicht zur entsprechenden Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zu Schadenersatz der Parteien besteht in diesem Fall nicht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dies die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung, soweit dies rechtlich zulässig ist, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart haben oder vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten, Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen. Dunkel Consulting ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand in Deutschland zu verklagen.
12.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: 01.September.2023
